1 Angebot und Vertragsabschluß

1.1 Meine Angebote sind freibleibend. Maßgebend für die Verkäufe sind nachstehende Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Anderslautende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie vom Besteller nachträglich angezogen werden, sind nur dann gültig, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden. Die Annahme meiner Lieferung schließt das Anerkenntnis ein, dass diese Bedingungen für beide Teile verbindlich sind, ohne dass es meinerseits eines besonderen Widerspruchs gegen anderslautende Bedingungen des Bestellers bedarf.
1.2 Warenproben sind lediglich unverbindliche Ansichtsmuster.

2 Gefahrübergang, Preise

2.1 Der Versand erfolgt – sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder meines eigenen, zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmten Personals auf den Besteller über.
2.2 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
2.3 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Betriebsgelände in Hambuch.

3 Lieferung

3.1 Für die Liefermenge sind meine Angaben auf den Lieferscheinen maßgebend.
3.2 Angaben von Lieferzeiten oder Lieferterminen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch mich bestätigt wurden. Die angebotenen Liefertermine werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Der Liefertermin gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Betriebsgelände in Hambuch verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
3.3 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen und jede Behinderung der Lieferung befreien mich für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, bin ich berechtigt die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Besteller Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden ich den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung eintreten.
3.4 Überschreite ich die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Besteller das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.

4 Gewährleistung, Beschaffenheit der Ware

4.1 Die Waren sind Naturprodukte und werden geliefert, wie sie gewachsen sind. Soweit nicht schriftlich etwas anderes geregelt ist, wird für diese Naturprodukte eine bestimmte Beschaffenheit nicht vereinbart. Insbesondere natürliche Farbunterschiede und eine Abweichung der Größe um +/- 10% werden vom Besteller akzeptiert.
4.2 Wird die Ware vom Besteller oder seinem Beauftragten auf dem Betriebsgelände in Hambuch abgeholt, so sind Beanstandungen offensichtlicher Mängel sofort an Ort und Stelle vorzubringen. Wird die Ware durch Spediteure oder auf dem Bahnwege geliefert, so hat eine Beanstandung offensichtlicher Mängel unverzüglich nach Ankunft telefonisch oder per Telefax mit schriftlicher Bestätigung zu erfolgen.
4.3 Bei Beanstandung darf die Ware ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers weder weiterverkauft noch bearbeitet werden.
4.4 Bei berechtigten Beanstandungen gewähre ich ausschließlich Ersatz in Natur frei Transportmittel ab Hambuch. Andere Schadensersatzansprüche können – gleich aus welchem Grund – nicht geltend gemacht werden.

5 Zahlung, Verzug

5.1 Soweit andere Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart sind, sind alle Rechnungsbeträge vor Verlassen der Ware in Hambuch zu zahlen.
5.2 Bei Beträgen über 2.500 EUR sind 20% der Gesamtsumme bei Vertragsabschluss als Anzahlung zu zahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung wird eine Bestellung für mich verbindlich.
5.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht mir das Recht zu, nach meiner Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Ich habe auch wahlweise das Recht, die Ausführung der Auftragsabwicklung zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall bin ich berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
5.4 Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtzeitig festgestellt.
5.5 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
5.6 Meine Forderungen werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Ich bin berechtigt in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt.
6.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, oder erfolgt eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Besteller mich sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf meine Rechte aufmerksam zu machen. Durch meine Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zu der Höhe der sich aus diesem Verlangen ergebenden Ansprüche an mich ab. Ich bin berechtigt, und der Besteller auf mein Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts mir das Eigentum an den Waren über seinen Kunden vorzubehalten.

7 Allgemeines

7.1 Alle Nebenabreden und meine Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
7.2 Der Vertrag und meine Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
7.3 Der Erfüllungsort für beide Teile ist Duisburg. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Duisburg. Dies gilt auch für Scheckforderungen.
7.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.